Ende 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Justiz-Initiative des Unternehmers Adrian Gasser deutlich abgelehnt, die das Losverfahren für BundesrichterInnen einführen wollte. Mit dem Argument, ihnen fehle bei Auslosung die demokratische Legitimation, werden sie weiterhin vom Parlament gewählt. Die Politik nimmt so direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesgerichts. Nicht nur Gasser, der als einer der reichsten Schweizer mit Gerichtsentscheiden in eigener Sache ebenso unzufrieden gewesen wie einst Berlusconi als einer der reichsten Italiener, stört sich an dieser „Politisierung“ der Justiz. Auch Progressive kritisieren die mangelnde Gewaltenteilung und Chancenlosigkeit parteiloser Kandidaten.
Im Unterschied zur Schweiz werden Richter und Staatsanwälte in Italien nicht vom Parlament gewählt, sondern nach Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens vom Obersten Richterrat eingestellt. Der Vorwurf der „Politisierung“ richtet sich daher vor allem gegen seine Zusammensetzung.
Laut Artikel 104 der Verfassung gehören ihm der Staatspräsident als Vorsitzender sowie der erste Präsident und leitende Staatsanwalt des Kassationshofs von Amtes wegen an. Die übrigen, derzeit 30 Mitglieder werden zu zwei Dritteln von der Richterschaft aus ihrer Mitte gewählt. Das übrige Drittel wird vom Parlament aus Rechtsprofessoren und Anwälten mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung gewählt. Aus letzteren wählt der Rat selbst einen Vizepräsidenten, der das Gremium faktisch leitet. Der begrenzte Einfluss von außen soll verhindern, dass sich der Oberste Richterrat selbstreferenziell von gesellschaftlichen Entwicklungen abkapselt. Davon abgesehen bestimmt die Justiz das Organ ihrer Selbstverwaltung also weitestgehend autonom.
Diese Eigenständigkeit wird mit dem Losverfahren untergraben. Zum einen verliert die Richterschaft das Recht, ihre Vertreter der Selbstverwaltung zu wählen, und so die beiden neuen Obersten Räte dieser gegenüber ihre Legitimation. Diese wird zum anderen weiter ausgehöhlt, weil für das vom Parlament bestimmt Drittel ein zweistufiges Verfahren eingeführt wird. Demnach soll die Auslosung aus einer Liste von Rechtsprofessoren und Anwälten mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung erfolgen, die das Parlament in den ersten sechs Monaten nach seiner Einsetzung durch Wahl erstellt.
Erstens behält die Politik so das Recht zur Wahl, das der Justiz abgesprochen wird. Zweitens schränkt die Liste den Kreis der Auszulosenden im Vergleich zu den bisher Wählbaren erheblich ein: Wie sie sein soll, ist unklar. Drittens erstellt das Parlament nur eine Liste für beide Räte, deren Mitglieder unter Richtern und Staatsanwälten hingegen separat ausgelost werden. So werden die Selbstbestimmung der Justiz geschmälert und der Einfluss der Politik erweitert, und das Los der Richter Italiens bewegt sich auf ihre Schweizer Kollegen zu.
Auch die Justiz-Initiative hat für BudesrichterInnen nämlich ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Über die Zulassung zur Auslosung sollte eine Fachkommission befinden, die vom Bundesrat für eimalig zwölf Jahre gewählt werden sollte. Allerdings könnte die Regierung via selbst ernannte „Expertokratie“ direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesgerichts ausüben und diesen zugleich verschleiern. So hätte das Losverfahren die bei der Parlamentswahl monierte „Politisierung“ der Justiz bei der Exekutive konzentriert und weiter verstärkt, wie in Italien.
