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Direkte Demokratie vs. plebiszitäre Autokratie 1:0

Italiens rechte Regierung um Giorgia Meloni ist mit ihrem Umbau der Justiz gescheitert. Wie lässt sich das klare Nein erklären und was bedeutet es politisch?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass praktisch sämtliche Prognostiker und Auguren mal wieder krass daneben lagen: Kein Kopf-an-Kopf-Rennen, keine Stimmbeteiligung unter 50% und mit ihrer Zunahme keine Zunahme der Ja-Stimmen. Stattdessen bei knapp 59% Stimmbeteiligung eine deutliche Ablehnung mit 53,74% und mehr als zwei Millionen Stimmen Unterschied.

Das eigentlich Überraschende an diesem Ausgang ist, dass die Verfassungsrevision nur in drei Regionen im Nordosten angenommen worden ist: Lombardei, Veneto und Friaul-Julisch Venetien. Die autonomen Provinzen Aostatal, Trentino-Südtirol sind zwar nur knapp im Nein, aber auch Regionen, in denen das Rechtsbündnis seit 2023 die Wahlen gewonnen hat, lehnen die Justizreform klar ab: Piemont, Ligurien, Marken, Latium, Basilikata, Kalabrien, Sizilien. Selbst in den Abruzzen, der Hochburg der Brüder Italiens, überwiegt das Nein. Laut Exit polls hat mehr als jeder zehnte Anhänger des Regierungslagers diesmal gegen dessen Empfehlung gestimmt.

Weil sich die Regierung bei StammwählerInnen und in Stammlanden nicht wie von ihr erwartet durchsetzt, ist das Resultat mehr als eine Klatsche. Wie 2016 Matteo Renzi muss 2026 Giorgia Meloni schmerzhaft lernen, dass die ItalienerInnen mehr als vorsichtig reagieren, wenn jemand Hand an ihre Verfassung legen will. Diesen Beschützerinstinkt brandmarkt Meloni wie schon Renzi als konservativ, wenn sie die „verpasste Chance zur Modernisierung des Landes“ beklagt. Die Bevölkerung aber hat längst verstanden, dass nicht jede Reform einen Fortschritt bringt und mit modernen Mitteln auch Rückschritt betrieben werden kann.

Insofern ist die Abstimmung ein Paradebeispiel für die Stärke der Direkten Demokratie. BürgerInnen sind durchaus in der Lage, die politische Absicht scheinbar technischer und komplexer Vorlagen zu erkennen, selbst wenn gegen die gesetzlich vorgeschriebene Fairness der Berichterstattung verstoßen wird. In der öffentlich-rechtlichen RAI sind die Befürworter der Reform etwas häufiger aufgetreten als die Gegner, in privaten TV-Sendern doppelt so oft. In Italien, wo das Fernsehen die politische Meinungsbildung noch immer am stärksten beeinflusst, kann das durchaus eine Rolle spielen.

Doch diesmal könnte die tendenziöse Darstellung als Propaganda durchschaut worden sein und sich entsprechend kontraproduktiv ausgewirkt haben, nicht zuletzt dank unbeabsichtigt entlarvender Bekenntnisse von Exponenten. Jedenfalls ist der Versuch, den populistischen Angriff auf die Justiz als „Exekutionskommando“, von der sich die Politik ihren Entscheidungsspielraum zurückholen müsse, in ein Plebiszit  der Zustimmung zu verwandeln, kolossal gescheitert. Exit-poll-Daten zeigen, dass der Regierung nur eine ganz knappe Mehrheit der über 55-jährigen Couch-Potatoes gefolgt ist, derweil bei den unter 34-Jährigen 61% in die Gegenrichtung gelaufen sind.

Möglicherweise verfängt bei der jüngeren Generation auch die übertrieben gezuckerte und aufgepumpte Muskel-Propaganda auf Social Media nicht mehr so leicht. Stattdessen könnten soziale Interaktion und Zugehörigkeit eine wichtige Rolle spielen: Der Süden und die großen Städte lehnen die Reform am stärksten ab, mit Neapels 75% an der Spitze. Die Menschen scheinen vom plebiszitären Klientelismus der Person genug zu haben und verleihen ihrer Stimme lieber direkt-demokratischen Ausdruck in der Sache.

Meloni hat wie Renzi die Wahl mit der Abstimmung und den Volksentscheid mit einem Plebiszit verwechselt. Das will sie aber nicht wahrhaben und tritt als Ministerpräsidentin nicht zurück. Stattdessen lässt sie Köpfe rollen, allen voran Giusi Bartolozzi wegen ihres Vergleichs der Justiz mit einem Exekutivkommando und Andrea Delmastro wegen seiner wenige Tage vor dem Urnengang publik gewordenen Beteiligung am Gastrobetrieb der Tochter eines rechtskräftig verurteilten Camorra-Mitglieds. Zahlen Staatssekretär und Stabschefin des Justizministers so den Preis für das Debakel, bleibt Carlo Nordio weiter im Amt.

Stattdessen hat Meloni Tourismusministerin Daniela Santanchè öffentlich zum Rücktritt gedrängt, die 24 Stunden später die Konsequenzen gezogen hat. Dabei weist sie die Rolle als Sündenbock für die Niederlage zurück und auf ihre strafrechtlich reine Weste hin. Allerdings wird sich Santanchè wohl noch dieses Jahr wegen mutmaßlicher Delikte wie Versicherungsbetrug und Veruntreuung im Zusammenhang mit Corona-Hilfen sowie Bilanzfälschung und betrügerischem Konkurs vor Gericht verantworten müssen.

Mit der Justiz will die Ministerpräsidentin offensichtlich nichts mehr zu tun haben. Deshalb greift sie zum Mittel der Säuberung ihrer Entourage von allen, die etwas auf dem Kerbholz haben und für das Fiasko verantwortlich gemacht werden können. Giorgia nimmt ihnen persönlich übel, dass mit dem Scheitern des Plebiszits über die Justiz auch ihr Herzensprojekt in weite Ferne gerückt ist: das Plebiszit über den Regierungschef, will heißen sie selbst.

Die Wut der Ministerpräsidentin darüber ist greifbar und ihre Nervosität daran abzulesen, dass sie erstmals offiziell die weibliche Amtsbezeichnung verwendet statt der männlichen, auf der sie seit Amtsantritt fast besessen besteht. Von diesem Lapsus darf man sich allerdings ebenso wenig ablenken lassen wie vom Lärm um skandalöse Personalien. Sofern sich Meloni nicht zu weiteren Fensterstürzen hinreißen lässt, sitzt ihre extrem rechte Regierung weiter fest im Sattel und verliert den autoritären Umbau des Landes ebenso wenig aus den Augen.

Auf diesem langen Weg sind die nächsten großen Schritte ohne Rückenwind aus dem Referendum in dieser Amtszeit schlicht nicht mehr zu schaffen. Stattdessen geht nach der verlorenen Abstimmung offensichtlich die Angst um, auch bei den 2027 anstehenden Wahlen Schiffbruch zu erleiden. Deshalb soll nun still und leise eine Wahlrechtsreform umso eiliger vorangetrieben werden, wie Vertreter des Regierungslagers bestätigen.

Das geltende Wahlrecht hat dem Rechtsbündnis 2022 sichere Mehrheiten in beiden Parlamentskammern verschafft, obwohl es nur auf 44% der Stimmen gekommen ist. Das liegt am Mix von Proporz- und Majorzverfahren: 37% der Sitze werden in Einerwahlkreisen mit relativem Mehr und einzigem Wahlgang vergeben. Das Rechtsbündnis hat fast alle dieser Sitze gewonnen, weil die übrigen Parteien weitgehend getrennt angetreten sind.

Sitzverteilung in beiden Parlamentskammern nach aktuellem Wahlrecht
(Screenshot: https://it.wikipedia.org/wiki/Legge_Rosato)

Schließen sie sich bei den Wahlen 2027 zusammen und nimmt man die Referendums-Abstimmung zum Maßstab, kehrt sich das Ergebnis mehr als um. Ein solches Szenario will die aktuelle Regierungsmehrheit natürlich verhindern, statt sich darauf zu verlassen, dass es wahrscheinlich nicht eintritt. Die beim Referendum unter Beweis gestellte politische Reife der BürgerInnen als Support für die Opposition zu begreifen, ist nämlich trügerisch. Die Ablehnung einer Reform verwandelt sich nicht automatisch in Zustimmung zu einem Programm. Daher lassen sich die knapp 14,5 Millionen Nein-Stimmen nicht eins zu eins in Wählerstimmen ummünzen.

2022 haben die maßgeblichen Nicht-Regierungs-Parteien zusammen auch rund 14,3 Millionen Stimmen erreicht. Davon entfallen aber fast 2,2 Millionen auf die Liberalen, die sich als „bürgerliche Mitte“ verstehen und gerne mal mit der Regierung stimmen. Ob sie 2027 einem breiten Bündnis beitreten, ist daher zumindest fraglich. Weiter liegen die Cinque Stelle in Umfragen deutlich hinter den 15-16% von 2022 zurück. Schließlich ist die Demokratische Partei noch nicht wieder so erstarkt, dass sie diese Lücken füllen könnte. Deshalb hat das „breite Feld“ der Oppositionsparteien denn auch nur in Sardinien und Umbrien das regierende Rechtsbündnis ablösen können, das in zwölf Regionen an der Macht geblieben ist.

Zeigt sich die Wählerbasis der Opposition überraschend volatil, bleibt die der Regierung erstaunlich stabil. Die 12,3 Millionen Wählenden des Rechtsbündnisses von 2022 entsprechen den 12,5 Millionen Zustimmenden der Reform nämlich wie der Wähleranteil von 44% dem Stimmenanteil von 46,26%. Selbst die Berücksichtigung der mutmasslichen Abweichler macht daraus keine Mehrheit. Doch die ist nur beim Referendum entscheidend, aber eben nicht bei der Wahl.

In Umfragen liegen die beiden großen politischen Blöcke mit um die 45% fast gleichauf, wobei das Rechtsbündnis stets die Nase vorn hat. Im geltenden Wahlsystem bietet dieser Vorsprung trotzdem keine Garantie zur Verteidigung der aktuellen Mehrheitsverhältnisse. Kommt dazu, dass das Verfassungsgericht schon zwei Mal eine Stärkung des Proporzverfahrens angemahnt hat. Die Rechten ergreifen diese Chance, um sich als wahre Verteidiger der Demokratie zu inszenieren und sich gleichzeitig den Zugriff auf die Regierung zu sichern.

Tatsächlich sieht der am 26. Februar 2026 eingebrachte Reformvorschlag die Umstellung auf ein reines Proporzverfahren vor, bei gleich bleibender Drei-Prozent-Hürde für den Eizug ins Parlament. Die Einerwahlkreise sollen abgeschafft und stattdessen eine „Regierbarkeitsprämie“ eingeführt werden, die nicht wie frühere Mehrheitsprämien verfassungswidrig sein soll. Konkret soll die stärkste Formation 35 zusätzliche Sitze im Senat und 70 im Abgeordnetenhaus erhalten, wenn sie mindestens 40% der Stimmen erreicht. Dieser Bonus von 17,5% sichert ihr in beiden Kammern die absolute Mehrheit der insgesamt 200 bzw. 400 Sitze.

Bemerkenswert ist, dass für die Zuteilung der Prämie eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Koalitionen stattfinden soll, wenn sie zwar 35% der Stimmen erzielen, die 40%-Hürde aber verfehlen. Darüber geht der Bonus automatisch an das erstplatzierte Bündnis, selbst bei marginalem Vorsprung auf das zweitplatzierte. Warum gerade beim Kopf-an-Kopf-Rennen an der Grenze zur absoluten Mehrheit auf eine Stichwahl verzichtet werden soll, die nur bei größerem Abstand vorgesehen ist, bleibt unklar. Mit Blick auf die Umfragewerte wirkt das Verfahren jedenfalls maßgeschneidert für das Rechtsbündnis, das sich dank der „Regierbarkeitsprämie“ an der Macht halten dürfte.

Kommentatoren bezeichnen den Vorschlag denn auch als vergiftetes Geschenk an die mögliche Spitzenkandidatin der Opposition Elly Schlein: Hält sie als Chefin der Demokratischen Partei am geltenden, ziemlich undemokratischen System fest, mit dem sich eine elektorale Minderheit in eine parlamentarische Mehrheit verwandeln lässt, kann man ihr wahltaktischen Opportunismus vorwerfen. Lässt sie sich auf den Reformvorschlag ein, riskiert sie, an der ebenso undemokratischen „Regierbarkeitsprämie“ aufzulaufen und den Regierungswechsel zu verpassen.

Ein taktisch kluger und pragmatischer Schachzug wäre der Vorschlag, die Stichwahl abzuhalten, wenn der Unterschied zwischen den beiden stärksten Kräften nicht größer ist als die Drei-Prozent-Hürde. Damit ließe sich die Regierung vor sich her treiben, die eine Änderung des Wahlrechts nicht im Alleingang durchs Parlament peitschen kann wie die Justizreform. Da sie auf die Opposition angewiesen und nun auch angeschlagen ist, könnte eine Einigung auch von der Begrenzung des Bonus auf 10% der Sitze (20 im Senat, 40 in der Camera) abhängig gemacht werden.

Eigentlich müssten DemokratInnen aber für das reine Proporzverfahren einstehen, denn bei Wahlen geht es um die Abbildung des politischen Willens der Bevölkerung im Parlament und nicht um Regierbarkeit. Diese hat die Legislative bei der Bildung der Exekutive sicherzustellen, ist also Aufgabe der Politik, die ihr durch Eintrittshürden bereits erleichtert wird. Automatismen der Mehrheitsbeschaffung durch Prämiensysteme verzerren daher nicht nur die demokratische Repräsentation, sondern untergraben ihren eigentlichen Zweck: das Ringen um Konsens.

Diese elementare Kunst des Parlamentarismus ist durch die Obsession der Regierbarkeit weitgehend verloren gegangen. Sie hat mit Majorzverfahren und Mehrheitsprämien die extreme Polarisierung überhaupt erst hervorgebracht, die heute allseits beklagt wird. Sie ist so weit fortgeschritten, dass auch bei Rückkehr zum Proporz – Prämie hin oder her – die angestrebte Einheit der Opposition erneut an der scheinbar profitableren Profilierung der einzelnen Kräfte zu scheitern droht.

Den Startschuss dazu hat Cinque-Stelle-Chef Giuseppe Conte noch am Abstimmungstag mit der Forderung nach Primärwahlen gegeben. Darüber, ob, wann und wie diese abgehalten werden sollen, droht der Opposition nun eine endlose Nabelschau-Debatte. Conte macht so denselben Fehler wie Meloni, einfach umgekehrt: Er schließt vom Abstimmungs- auf das zukünftige Wahlresultat und will ein Plebiszit über den Oppositionsführer. Das ist zu kurz gedacht und vor allem keine progressive Politik.

Statt über Köpfe zu reden oder sie rollen zu lassen, wie das die Rechte gerade tut, sollten demokratische Kräfte fortschrittliche Forderungen formulieren. Das liest sich einfacher, als es ist. Beim Referendum haben die inhaltlichen Differenzen zwischen den Nicht-Regierungs-Parteien keine Rolle gespielt, in anderen Politikfeldern sind sie umso größer. Die Frage ist, ob sich das „breite Feld“ auf ein gemeinsames Wahlprogramm einigen kann wie das Rechtsbündnis, in dem jeder zurücksteckt und doch etwas bekommt.

Die Bestimmung eines Kerns an Gemeinsamkeiten, mit dem sich glaubwürdig als Einheit auftreten lässt wie bei der Abstimmung, wäre daraus als Lehre für die Wahlen zu ziehen. Das muss sich keinesfalls im kleinsten gemeinsamen Nenner gerade aktueller Themen erschöpfen, wenn auf dieser Grundlage die vorwärts gerichtete Perspektive auf eine progressive Gesellschaft der Zukunft entworfen wird. DemokratInnen fehlt derzeit eine solche reale Vision, die sie der rückwärts gewandten Vorstellung einer regressiven Ordnung der Vergangenheit als utopische Erzählung entgegenhalten könnte. Die extreme Rechte ist weltweit auf dem Vormarsch, weil sie ihr dystopisches Narrativ in konkreten Projekten festhält und diese umsetzt, sobald sie an die Regierung kommt. In Italien hat sie zwar eine Abstimmung verloren, aber längst nicht die Macht.

Beitragsbild: Sitzverteilung in beiden Parlamentskammern nach aktuellem Wahlrecht. (Screenshot: https://it.wikipedia.org/wiki/Legge_Rosato)

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