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Die sanfte Tour des Plebiszits

Am 22. und 23. März 2026 stimmt Italien über die Justizreform der Regierung von Giorgia Meloni ab. Vordergründig geht es um die Trennung der Karrieren von Staatsanwälten und Richtern. Dahinter aber verbirgt sich nichts weniger als ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz: Italiens politische Rechte stellt wie in Polen oder Ungarn die Gewaltenteilung in Frage, probt die Aushöhlung des Rechtsstaats jedoch auf die scheinbar sanfte Tour des Plebiszits.

Von Markus Blaser

Wer Straftäter verfolgt, soll nicht eines Tages Recht sprechen, und wer Recht spricht, soll nicht irgendwann Kriminelle jagen. Das ist die vereinfachte Kernbotschaft der Reform, die Justizminister Carlo Nordio und Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im Juni 2024 ins Parlament eingebracht haben. Tatsächlich geht das Vorhaben der Regierung weit über die strikte Trennung der beruflichen Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten hinaus. Auf einen Schlag werden nämlich gleich sieben Artikel der Verfassung teils grundsätzlich geändert. Die wichtigsten Punkte:

  1. Die Trennung der Karrieren von Staatsanwälten und Richtern wird in der Verfassung festgeschrieben.
  2. Der Oberste Richterrat wird in je einen Obersten Rat der Staatsanwaltschaft und der Rechtssprechung aufgespalten.
  3. Die Mitglieder der beiden Räte werden nicht mehr gewählt, sondern ausgelost.
  4. Für Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte wird ein neuer Oberster Gerichtshof geschaffen.

Diese weitreichenden Änderungen und grundsätzlichen Neuerungen greifen offensichtlich tief in die Organisation der Justiz ein. Wie werden sie begründet?

Warum und worüber wird abgestimmt?

Die Justizreform ist Ende Oktober 2025 vom Parlament unverändert genehmigt worden. Sie hat aber die für eine Verfassungsrevision erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt, um direkt in Kraft zu treten. Stattdessen haben ein Fünftel der Abgeordneten und mehr als eine halbe Million StimmbürgerInnen das Referendum ergriffen. Deshalb wird am 22./23. März 2026 nun über die Justizreform abgestimmt.

Die Regierung hat nur über Annahme oder Ablehnung der Reform abstimmen lassen wollen. Das Verfassungsgericht hat nach Rekurs des Referendums-Komitees aber entschieden, dass die sieben Verfassungsartikel in der Frage genannt werden müssen, über deren Änderung tatsächlich abgestimmt wird.

Entwicklung zum „Anklagemodell“

Seit der Strafprozess 1999 in der Verfassung als gleichberechtigter Disput der Parteien vor einem unparteiischen Richter definiert worden sei, so Meloni und Nordio in ihrer Einleitung zu den Vorschlägen, bewege sich das Verfahren auf ein „Anklagemodell“ zu. Dabei hätten Staatsanwälte als Ankläger ebenso einer einheitlichen Linie zu folgen wie Richter dem Prinzip der Neutralität, weshalb ihre Karrieren strikt zu trennen seien. Damit könne die Selbstverwaltung der autonomen Justiz aber nicht mehr durch Richter und Ankläger gemeinsam erfolgen. Der Oberste Richterrat, dem diese Aufgabe zukommt, sei deshalb aufzuspalten. Die Wahl der beiden Räte sei durch Auslosung ihrer Mitglieder zu ersetzen, weil der interne Wettbewerb dem Ansehen der Rechtswesens schade und daher überwunden werden müsse. Schließlich sei die Selbstverwaltung mit der gerichtlichen Natur von Disziplinarverfahren nicht kompatibel, weshalb diese auf eine unabhängige Gerichtsbarkeit übertragen werden müssten.

Bei all dem heben Meloni und Nordio die Kontinuitäten mit den bestehenden Strukturen hervor: Sie stellen das Losverfahren als Fortführung einer bereits existierenden, wenn auch unbedeutenden Praxis dar und präsentieren das neue Hochgericht als Ergebnis einer natürlichen Entwicklung, die seit jeher im Gange sei. Besonders auffällig ist die Betonung der Unabhängigkeit und Autonomie der Justiz, die mit dem Vorsitz des Staatspräsidenten in beiden Räten und deren unveränderten Zusammensetzung weiterhin garantiert sei. Muss sich nach dem altbekannten Gattopardo-Motto in der Justiz also alles verändern, damit alles beim Alten bleibt? Mitnichten.

„Schwächung der Justiz“

Laut Armando Spataro, ehemals Staatsanwalt und Mitglied im Obersten Richterrat, ist die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten bereits weitestgehend getrennt. Er verweist auf den Umstand, dass der Wechsel seit 2022 nur noch einmal im Berufsleben unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. Entsprechend selten kommt er vor: 2024 haben von 8 817 Funktionsträgern gerade mal 42 die Rollen getauscht (0,48%). Spataro hält die Trennung der Karrieren deshalb für ein vorgeschobenes Scheinproblem.

Das „Anklagemodell“ reduziere das Strafverfahren auf den Prozess. Die Vorstellung, dass Staatsanwalt und Verteidiger in erster Linie vor dem Richter die rhetorischen Klingen kreuzen, orientiere sich aber mehr an TV-Krimis und US-Gerichtsfilmen als an der Realität. Von Rechts wegen dar die Staatsanwaltschaft nämlich nicht nur einseitig gegen eine Person ermitteln, sondern muss auch alles beibringen, was zu ihren Gunsten spricht. Auf dieses Weise hat sie im Verfahren selbst für Rechtssicherheit zu sorgen und vertritt den Standpunkt der Anklage erst vor Gericht. Die Verteidigung ist hingegen allein den Interessen des Beschuldigten verpflichtet und insofern Partei.

Im Unterschied zu den Anwälten, so Spataro, teilten Strafverfolgung und Urteilsfindung daher eine gemeinsame Kultur des Rechts. Für deren Entwicklung seien Perspektivwechsel und gegenseitiger Austausch durchaus hilfreich. Mit der Aufspaltung des Obersten Richterrats werde genau dies gefährdet und stattdessen die Selbstreferentialität von Staatsanwälten und Richtern gefördert. Darüber hinaus werde die Selbstverwaltung der Justiz geteilt nicht einfacher, sondern komplizierter. Die tatsächlichen Probleme der Rechtsprechung – zu lange Verfahrensdauer durch chronische Unterbesetzung, mangelnde technische Ausrüstung und finanzielle Ausstattung – würden mit der Reform jedenfalls nicht behoben.

Laut Nello Rossi, ebenfalls einst Mitglied im Obersten Richterrat, Staatsanwalt und Richter, untergräbt die Auslosung der Mitglieder der Obersten Räte ihre demokratische Legitimität. Den Angehörigen der Justiz werde so das Recht zur Wahl ihrer Organe der Selbstverwaltung genommen. Rechtsanwälte dürfen dagegen weiterhin die Vorstände der Anwaltskammern wählen.

Die Einführung einer disziplinarischen Gerichtsbarkeit nur für das Rechtswesen ist für Rossi schließlich ein „Unikum“. Abgesehen von strafrechtlich relevantem Verhalten, werden Verstöße gegen die Berufspflichten üblicherweise intern oder durch Berufsverbände geahndet, in privaten Unternehmen ebenso wie im öffentlichen Dienst. Für Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte sind die Disziplinarräte bei den Anwaltskammern zuständig.

Ausschließlich Richtern und Staatsanwälten werde hingegen die Fähigkeit zur Selbstverwaltung und die Kompetenz zur Selbstregulierung abgesprochen. Daher erkennt Rossi im Losverfahren eine Diskriminierung und im Disziplinargericht eine Strafmaßnahme. Beides bewirke die Schwächung der Justiz, und diese sei das eigentliche Ziel der Reform.

„Krebsgeschwür“ und „Exekutionskommando“

Das bestreiten die Befürworter offiziell mit Nachdruck. Inoffiziell aber verbreiten sie ein Narrativ, das die Justiz als übermächtig und ihre Beschränkung daher als gerechtfertigt darstellt. Eine zentrale Rolle spielen dabei die sogenannten „Strömungen“, die für bestimmte Prinzipien der Rechtssprechung stehen: Konservative, Zentristen, Progressive, Garanten, Hardliner usw. Ende Januar 2026 nennt Ex-Staatsanwalt Antonio Sangermano, der heute im Justizministerium arbeitet, die Strömungen ein „Krebsgeschwür“, das die Justiz teilweise „politisiert“ habe. Dazu führt er die Ermittlungen gegen Luca Palamara an, der als Mitglied des Obersten Richterrats die Verteilung wichtiger Posten zwischen den Strömungen vermittelt haben soll. Palamara räumt das 2019 im Fernsehen auch freimütig ein, weil dies legitim und er keinesfalls der einzige sei. Allerdings wird er deswegen angeklagt und aus der Richterschaft ausgeschlossen. 2023 handelt er wegen unzulässiger Einflussnahme eine Bewährungsstrafe aus, die er inzwischen wie den Ausschluss wieder aufheben lassen will. Mit dem rechtskonservativen Journalisten Alessandro Sallusti enthüllt Palamara in drei Büchern gegen „Das System“ die geheimen Machenschaften in der Justiz. Gemeinsam malen sie das Bild eines Rechtswesens nicht als unabhängiger dritter Gewalt, sondern als Staat im Staat, der dank persönlicher Seilschaften Machtpositionen sichern und die Hegemonie der Linken zementieren soll. Das jüngste Pamphlet erscheint im Januar 2026, und Palamara tritt sozusagen als Kronzeuge mit Insiderwissen für ein Ja zur Justizreform auf.

In dieser Erzählung bewirkt der Pluralismus der Strömungen nicht etwa eine uneinheitliche Rechtsprechung durch Zerstrittenheit, wie man befürchten könnte. Vielmehr erzeugten der Postenschacher zwischen den Strömungen und die gemeinsame Organisation des Rechtswesens eine Art Korpsgeist, der die Urteilsfindung durch Voreingenommenheit negativ beeinflusse. Als Belege dafür, dass Richter kritiklos den Staatsanwälten folgten, werden kolossale Justizirrtümer angeführt, allen voran der Fall Enzo Tortora. Der TV-Moderator ist in den 1980er-Jahren zu Unrecht verhaftet und verurteilt und erst nach über drei Jahren in zweiter Instanz vom Vorwurf des Drogenhandels und der Camorra-Mitgliedschaft freigesprochen worden. Über den Skandal zeigt die Streamingplattform HBO Max seit dem 20. Februar 2026 die sechsteilige Miniserie „Portobello“ von Regisseur Marco Bellocchio unmittelbar in den Wochen vor der Abstimmung – ein Schelm, wer dabei andere als rein kommerzielle Absichten vermutet.

Wie weit sich im Regierungslager der Eindruck verfestigt hat, dass Richter und Staatsanwälte eine verschworene Gemeinschaft bilden, die Unschuldige zur Strecke bringt, zeigt die Entgleisung von Giusi Bartolozzi , Stabschefin des Justizministers und selbst Richterin, am 7. März 2026 im sizilianischen TV-Sender Telecolor: „Stimmt mit Ja, und wir werden die Justiz los, die ein Exekutionskommando ist, ein Exekutionskommando!“ Dieses entlarvende Outing kommt selbst bei ihrem Chef Carlo Nordio nicht gut an, der Rücktrittsforderungen aus der Opposition gleichwohl zurückweist. Woher stammt das abgrundtiefe Misstrauen gegenüber der Dritten Gewalt, das Bartolozzi zum Ausdruck bringt?

Rote Roben

An der Farbe ihres Gewandes soll seit Berlusconi die Gesinnung der Richterschaft abzulesen sein. (Bild: https://www.civicolab.it/magistratura-modeste-proposte-di-riforma/; https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/; unverändert).

Tatsächlich reicht das Ressentiment der Regierenden gegen die Richtenden über 30 Jahre zurück. Damals hat die Mailänder Staatsanwaltschaft mit der Aktion „saubere Hände“ die systematische Korruption gigantischen Ausmaßes in der Politik aufgedeckt, was zum Untergang der involvierten Parteien geführt und das Ende der Ersten Republik besiegelt hat. Anfang 1994 begründet der Unternehmer Silvio Berlusconi seinen „Abstieg ins Spielfeld“ der Politik damit, dass er die Kommunisten an der Macht verhindern wolle – und weil er sonst ins Gefängnis wandere. Dies markiert den Beginn der Zweiten Republik und den Auftakt zur Hetze gegen die angeblich linken Staatsanwälte und Richter, die in ihren „roten Roben“ übereifrig gemeinsame Sache gegen ehrbare Bürger machten. Eine der ersten Forderungen von Berlusconis Partei „Forza Italia“ ist denn auch die Trennung ihrer Karrieren.

Als Ministerpräsident sieht sich Berlusconi einer politisch motivierten Hexenjagd der Justiz ausgesetzt wie später Donald Trump – erst recht, wenn Personen aus seinem Umfeld etwa wegen Richterbestechung und schließlich er selbst wegen Steuerbetrug rechtskräftig verurteilt werden. Nicht umsonst werden unter seiner Führung wiederholt Delikte wie etwa Bilanzfälschung entkriminalisiert. In derselben Logik geht die aktuelle Regierung noch einen Schritt weiter und schafft 2024 den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs komplett ab.

Freie Hand für Regierende

Die gesetzgeberische Milde wird so vom privaten Business auf staatliches Handeln ausgeweitet. Es bleibt von nun an folgenlos, wenn Akteure sich selbst oder andere begünstigen, bereichern oder Dritte benachteiligen. Da genau diese Fälle den begründeten Anfangsverdacht der Bestechung liefern, werden Korruptionsermittlungen nun erheblich erschwert. Der schon damals federführende Justizminister Nordio hat dies ganz ähnlich gerechtfertigt wie die aktuelle Justizreform: Aus Angst, sich strafbar zu machen, scheuten Bürgermeister, Regionspräsidenten und sonstige Amtsträger vor Entscheidungen und Unterschriften zurück, was behördliche Maßnahmen und Anordnungen unnötig verzögere. Die faktische Legalisierung des Amtsmissbrauchs nimmt also zumindest in Kauf, dass Exekutivmitglieder aller Ebenen straflos eigentliche Straftaten begehen können, wenn sie „einfach mal machen“.

Besonders ungehalten zeigt sich die aktuelle Regierung immer dann, wenn ihre eigenen Beschlüsse von Gerichten für rechts- oder gar verfassungswidrig erklärt und folglich einkassiert werden. Vor allem die Überstellungen von Asylbewerbern ins Abschiebelager nach Albanien sind als unzulässig mehrmals wieder rückgängig gemacht worden, was das Regierungslager regelmäßig mit empörten Angriffen auf die „politisch“ urteilenden Richter quittiert hat. Mitte Februar 2026 verurteilt das Zivilgericht Palermo den italienischen Staat wegen der widerrechtlichen Festsetzung des Rettungsschiffes Sea-Watch 3 im Jahre 2019 zur Zahlung von 76 000 Euro Schadensersatz. Die Empörung darüber wird seither direkt mit der Abstimmung verbunden: Ein Ja zur Reform werde solche „Ungerechtigkeit“ in Zukunft verhindern, so Matteo Salvini, der als der früherer Innenminister für die damaligen Verfahrensfehler verantwortlich ist. „Ein politisierter Teil der Justiz“ stelle sich „der Bekämpfung der illegalen Masseneinwanderung in den Weg“, betont hingegen Giorgia Meloni.

Noch aufschlussreicher ist die Invektive, zu der sich die Regierungschefin bereits Ende Oktober 2025 hinreißen lässt, als der Rechnungshof das Prestigeprojekt der Brücke über die Meerenge von Messina wegen fehlender Rechtmäßigkeit stoppt: Dies sei der wiederholte Eingriff der Rechtssprechung in die Entscheidungen von Regierung und Parlament. In Wahrheit sieht Italiens Verfassung die präventive Prüfung der Rechtmäßigkeit von Regierungsakten durch den Rechnungshof ausdrücklich vor (Artikel 100). Er bildet mit dem Staatsrat als oberstem Verwaltungsgericht eine separate Gerichtsbarkeit, die von der aktuellen Reform nicht direkt betroffen ist. Trotzdem spricht Meloni wortwörtlich von einem „Akt der Invasion“ und verwendet diesen Kampfbegriff der populistischen Anti-Migranten-Rhetorik nicht zufällig: Die Reformen der Justiz und des Rechnungshofes seien die passende Antwort auf diesen „nicht tolerierbaren Einfall“ (der Barbaren?). Die Regierung lasse sich davon aber nicht aufhalten, erklärt sie mit Salvini, der als zuständiger Infrastrukturminister auch diesmal grobe Verfahrensfehler zu verantworten hat.

„Die Politik muss sich den Entscheidungsspielraum zurückholen, den die Justiz eingenommen hat“, doppelt Carlo Nordio Anfang November 2025 in einem Interview mit dem „Corriere della Sera“ nach, und fügt hinzu: „Die Opposition begreift nicht, dass die Reform auch ihr nützt, wenn sie an die Regierung kommt.“ Der Justizminister selbst gibt also zu, dass die Rechtssprechung aus einem Bereich zurückgedrängt werden soll, den die Politik für sich allein beansprucht, und dass dies insbesondere die Position der Exekutive stärken wird. Offensichtlich beansprucht die Meloni-Regierung freie Hand in allem, was sie tut, und will sich durch nichts und niemanden ausbremsen lassen, am wenigsten durch das Recht. Diese Denkweise ist im Kern autoritär, aber wo kommt sie her?

Lehren aus dem Faschismus

Dies zeigt ein Rückblick auf die Entstehung des italienischen Rechtssystems. Nach dem Zweiten Weltkrieg wird in der Verfassung die Autonomie der Justiz ebenso festgeschrieben wie ihre weitestgehende Unabhängigkeit von anderen Gewalten (Art. 104). Die Verfassunggebende Versammlung zieht so die Lehren aus dem Faschismus, als Richter unter die Kontrolle des Regimes und Staatsanwälte in den Dienst des Duce Benito Mussolini gestellt worden sind. Von nun an sind sie allein dem Recht verpflichtet (Art. 101). Auch Staatsanwälte handeln daher nicht im Auftrag der Regierung, sondern selbständig im Namen des Volkes. Deshalb gehören sie nicht der staatlichen Verwaltung an wie etwa die Kriminalpolizei, sondern mit den Richtern zum eigenständigen Rechtswesen.

Aus der Unabhängigkeit der Justiz ergibt sich ihre autonome Selbstverwaltung. Sie erfolgt durch den Obersten Richterrat, dem Einstellungen, Zuteilungen, Versetzungen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen obliegen (Art. 105). Ihm gehören der Staatspräsident als Vorsitzender sowie der erste Präsident und leitende Staatsanwalt des Kassationshofs als dem obersten Gericht von Amtes wegen an. Die übrigen, derzeit 30 Mitglieder werden zu zwei Dritteln von der Richter- bzw. Staatsanwaltschaft aus ihrer Mitte und zu einem Drittel vom Parlament aus Rechtsprofessoren und Anwälten gewählt. Aus letzteren wählt der Rat selbst einen Vizepräsidenten, der das Gremium faktisch leitet. Der begrenzte Einfluss von außen soll verhindern, dass sich der Oberste Richterrat selbstreferenziell von gesellschaftlichen Entwicklungen abkapselt.

An dieser Organisation wirken von Kommunisten und Sozialisten bis zu Liberalen und Christdemokraten alle politischen Kräfte der Nachkriegszeit mit – mit Ausnahme des „Movimento Sociale Italiano“ (MSI), der sich als „Gegenpol zum demokratischen System“ begreift und „die Idee des Faschismus am Leben erhalten“ will. Als Ausgeschlossene haben die Neofaschisten die Verfassung und mit ihr die Unabhängigkeit der Justiz nie akzeptiert. Dass MSI-Gründer Giorgio Almirante 1971 als erster vorschlägt, die Mitglieder des Obersten Richterrats auszulosen statt zu wählen, ist denn auch kein Zufall. Er stört sich am Pluralismus innerhalb der Justiz und will Richtern und Staatsanwälten die Mitgliedschaft in Berufsvereinen verbieten, die heute die „Strömungen“ verkörpern. Wenn stattdessen Staatsanwälte zwingend einer einheitlichen Linie als Ankläger folgen sollen wie Richter dem Prinzip der Neutralität, offenbart sich ein autoritär korporatistisches Verständnis der beiden Berufsgruppen. Almirante wird von Giorgia Meloni gerne mal als Inspirationsquelle zitiert – nur diesmal nicht.

Autoritarismus per Plebiszit

Die Vorsitzende der „Brüder Italiens“ behauptet immer wieder, sie und ihre Partei hätten mit dem Faschismus längst abgeschlossen und nichts mehr zu tun. Gerade im Bereich von Recht und Gesetz erscheinen die Kontinuitäten mit dem Mussolini-Regime jedoch überdeutlich.

Weit über 100 Gesetzesdekrete hat die Regierung seit Amtsantritt Ende Oktober 2022 erlassen. Das sind zwar gleich viele wie während der Corona-Pandemie, aber deutlich mehr als unter den Regierungen davor. Die Verfassung gestattet den Einsatz auf dieses Instrument denn auch nur in besonderen oder dringenden Fällen. Solche Dekrete müssen zwar binnen 60 Tagen vom Parlament als Gesetze bestätigt werden, treten aber schon vorher unmittelbar in Kraft. Auf dieses Weise zieht die Exekutive die Gesetzgebung immer mehr an sich und verwandelt die Legislative durch den Rückgriff auf die Vertrauensfrage in ein reines Zustimmungsgremium.

Auffallend viele dieser Dekrete drehen sich um das Strafrecht, das mit dem Verbot unbewilligter Rave-Partys gleich im allerersten verschärft wird. Allein mit dem Sicherheitsdekret vom Frühjahr 2025 sind 14 neue Straftatbestände eingeführt und die Strafen bei neun weiteren teils deutlich angehoben worden. Dass insbesondere die Versammlungsfreiheit der Regierten ins Visier genommen wird, steht im Widerspruch zur Toleranz gegenüber Regierenden, die ihr Amt missbrauchen. Auch Ordnungskräfte sollen vor Strafverfolgung generell geschützt werden, während bei Widerstand gegen die Staatsgewalt nun bis zu 20 Jahre Gefängnis drohen. Das brutale Vorgehen der Polizei gegen Demonstrierende auf Pro-Palästina-Kundgebungen schürt da schlimmste Befürchtungen.

Selbstredend bestreiten die Befürworter, mit der Reform die Justiz als verlängerten Arm des Sicherheitsapparat (wieder) unter die Kontrolle der Regierung bringen zu wollen. Wer die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative als unerlaubte Einmischung begreift und sich sogar darüber hinwegsetzen will, stellt die Gewaltenteilung allerdings offen in Frage – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz. Die Gegner sehen bei einem Ja jedenfalls die Gefahr einer politischen Disziplinierung des Rechtswesens und seiner Transformation in eine hierarchische Bürokratie zahmer Richter und gefügiger Staatsanwälte.

Zweifellos wird Giorgia Meloni nach einem Abstimmungserfolg ihr vorläufig auf Eis gelegtes Herzensprojekt mit neuem Elan vorantreiben: die Volkswahl des Regierungschefs. Sie ist Kern und Krönung der Strategie der extremen Rechten zur Konzentration der Macht in einer Hand. Denn ebenso, wie das Plebiszit über die Judikative die Position der Exekutive stärkt, sticht das Plebiszit über den Ministerpräsidenten die Figur des Staatspräsidenten aus: Der Garant der Verfassung genießt nicht dieselbe Legitimation des Volkes wie dessen neuer Führer, der ihr die rechtsstaatlichen Zähne ziehen kann. Untrügliches Indiz für solche Absicht ist die Idee, den Gewählten mit einer sicheren Parlamentsmehrheit auszustatten. Das ist ein Autoritarismus auf die scheinbar sanfte Tour des Plebiszits, der wie jeder andere keinen Widerspruch duldet, keine Vermittlung akzeptiert und keine Regeln respektiert. Setzt er sich durch, treten die reine Willkür der Machthabenden und das Recht des Stärkeren an die Stelle von Recht und Demokratie.

Beitragsbild: Sitzung des Obersten Richterrats

(https://www.openpolis.it/aumenta-il-numero-di-donne-nel-consiglio-superiore-della-magistratura/; https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/; unverändert)

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